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41. Württembergische Meisterschaften im karnevalistischen Tanzsport
und
BDK Qualifikationsturnier für die Süddeutsche Meisterschaft



Ausschreibung

ACHTUNG!! auf Anweisung des Jury-Obmanns beginnt das Turnier am
Samstag 15.1.2011 um 9:00 Uhr
und am
Sonntag 16.1.2011 um 10:00 Uhr

1. Veranstalter:
Landesverband für Gardetanzsport Württemberg e.V. 1988 (LGW)
im Auftrag des Landesverbandes Württembergischer Karnevalvereine e.V. 1958 (LWK)
im Bund Deutscher Karneval e.V. (BDK)


2. Ausrichter:
FROHER FASCHINGSCLUB GERLINGEN e.V. gegr. 1971
Turnierleitung: Präsident Siegfried Mayer
Mönsheimer Str. 54
75446 Wiernsheim
Telefon: 07044 – 920280
Fax: 07044 – 920266
mobil (nur in dringenden Fällen) 0160 – 97288825
E-Mail: ==> siehe hier


3. Termin:
Samstag, 15. Januar 2011 – Jugend und Junioren
Beginn: 10:00 Uhr   (die Uhrzeit ist von der Anzahl der Teilnehmer abhängig)
Sonntag, 16. Januar 2011 – ab Jahrgang 1995
Beginn: 09:00 Uhr
Hallenöffnung an beiden Tagen 2 Stunden vor Turnierbeginn


4. Austragungsort:
Stadthalle Hauptstr. 48 70839 Gerlingen, (Rathausplatz)
Tel: 07156 – 205–203


5. Teilnahmeberechtigt sind:
Alle Gesellschaften und Vereine, die Mitglied im Landesverband Württembergischer Karnevalvereine (LWK) sind.
Mit der Anmeldung wird bestätigt, dass der Verein für alle Aktiven die Zusatzvereinbarung Nr. 7 zum Gesamtvertrag RV/15
mit der GEMA abgeschlossen hat und die entsprechenden Gebühren bezahlt sind.


6. Altersgruppen:
Gruppe A Jugend Jahrgang 2000 – 2005
Gruppe B Junioren Jahrgang 1996 – 1999
Gruppe C Aktive Jahrgang ab 1995 und älter


7. Richtlinien:


8. Startgeld:
Das Startgeld in jeder Disziplin beträgt pro Auftritt/Tanz einheitlich 28,00 €.
Startgelder müssen bis spätestens 25.08.2010 auf das Konto Nr. 32 8542 008 bei der
Stuttgarter Volksbank, BLZ 600 901 00,
überwiesen sein.
Aus der Zahlung muß klar hervorgehen:

Es erfolgt bis zum Meldeschluss am 31.08.2010 für die Meldungen 1-120 unverzüglich nach Zahlungseingang eine Meldebestätigung.
Rückerstattung des Startgeldes erfolgt ausnahmslos nur für Vereine die auf der Warteliste stehen und nicht mehr berücksichtigt werden können.


9. Anmeldeschluss:
DIENSTAG, 31. 08. 2010 (eingehend)


10. Auslosung der Startfolge:
Die Reihenfolge der Auftritte in den jeweiligen Altersklassen und Disziplinen wird durch öffentliche Auslosung unter Aufsicht eines Juristen oder
einer neutralen Person des öffentlichen Lebens festgelegt.
Die Auslosung findet am
Dienstag, den 14.12.2010, 19.30 Uhr,
im Vereinsheim des „Froher Faschingsclub Gerlingen“ im Untergeschoß der Breitwiesenschule
in Gerlingen- Gehenbühl statt.
Abordnungen der Vereine sind hierzu recht herzlich eingeladen.
Die Startnummern werden nach der Auslosung bekanntgegeben.


11. Bühne:
Bühnengröße: 16 m Breite / 7,5 m Tiefe
Bühnenbelag: PVC Tanzboden
Aufmarsch von rechts / Abmarsch links (aus Blickrichtung Zuschauer)


12. Musik:
Auf den bespielten und beschrifteten CDs darf nur die zum Tanz vorgesehene Melodie aufgenommen sein.
Die Tonträger werden auf einer neuen Tonanlage abgespielt und ein Vor- bzw. Nachlauf dürfte deshalb ausgeschlossen sein.
Die Tonträger sind spätestens 1 Stunde vor dem Auftritt bei der Tonträgerannahme abzugeben.
Für die rechtzeitige Abgabe und die Qualität der Tonträger ist der Teilnehmer selbst verantwortlich.
Ein Verantwortlicher einer startenden Gesellschaft sollte sich während der jeweiligen Tanzdarbietung mit einem Ersatztonträger in Nähe der Tontechnik aufhalten.
Eine durch den Tanzturnierausschuss des BDK zertifizierte Musik ist dem Ausrichter bei Abgabe der Musik gesondert anzuzeigen.
Nach Beendigung der Disziplin sind die Tonträger umgehend an der Tonträgerannahme abzuholen.
Nicht abgeholte Tonträger werden nicht nachgesandt!!


13. Pokale Urkunden:


14. Eintrittskarten:


15. Telefonische Anfragen:
Turnierleitung Siegfried Mayer
Telefon: 07044 – 920280
Fax: 07044 – 920266
Auskünfte über den Stand der Meldungen dürfen nicht erteilt werden.


16. Ergänzung:
Jeder Verein stimmt mit der Anmeldung zu einem Turnier der Veröffentlichung seiner Darbietung durch den BDK in den Medien zu.
Der Verein ist verpflichtet, jeden angemeldeten Aktiven auf diese Bestimmung hinzuweisen und haftet dem BDK gegenüber dafür,
dass keiner dieser Regelung widersprochen hat.


17. Doping:
Dieses Turnier unterliegt den Vereinbarungen zwischen dem BDK, dem Bundesverband karnevalistischen Tanzsport, dem deutschen Tanzsportverband
und dem deutschen olympischen Sportbund.
Deshalb ist es strengstens untersagt, Medikamente einzunehmen oder zu verwenden, die auf der internationalen Dopingliste stehen.


18. Schluss:
Bei Abmeldungen – egal zu welchem Zeitpunkt und aus welchem Grund – erfolgt grundsätzlich keine Rückerstattung von Startgeldern.


19. Allgemeines:
Mit der Abgabe der Online-Meldung werden die Bedingungen dieser Ausschreibung uneingeschränkt anerkannt.
Die Anmeldung ist somit rechtsverbindlich.
Bei allen Gruppenmeldungen sind die Namensliste je Altersgruppe auszufüllen und zurückzusenden.
Wir freuen uns sehr auf Ihren Besuch bei den 41. Württembergischen Meisterschaften im karnevalistischen Tanzsport in Gerlingen und verbleiben
mit freundlichen Grüßen


Landesverband für Gardetanzsport
Württemberg e.V.

Detlef Kleen
Präsident

Landesverband Württembergischer Karnevalvereine e.V.

Bernd Lipa
Präsident

Froher Faschingsclub Gerlingen e.V.

Siegfried Mayer
Präsident

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